Kompetenz & Erfahrung

Dipl. Ing. Erich Siara: – Begutachten, Bewerten, Beraten

Kompetenz & Erfahrung

Über uns

Ingenieur- und Sachverständigenbüro:
Mit den Schwerpunkten für
Technische Systeme, Technische Anlagen und Technische Aggregate

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Gutachter und Sachverständige sind Personen, welche sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit auszeichnen. Gutachter verfügen auf Ihrem jeweiligen Fachgebiet über einen mehr als durchschnittlichen Sachverstand und sind somit in der Lage ihr Fachwissen in Form einer detaillierten Stellungnahme (Gutachten) darzulegen.

Gutachten sind verbindliche durch Bezeugung oder Unterschrift versehene mündliche oder schriftliche Aussagen von Sachverständigen und Gutachtern.

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Gutachter und Sachverständige werden immer dann benötigt, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich oder Rechtsstreitigkeiten vor Gericht kommt. Gutachten von Sachverständigen dienen der Aufklärung von Sachverhalten. Ein Gutachten ist eine Darstellung von Erfahrungssätzen durch Sachverständige um eine tatsächliche Beurteilung von Zuständen oder Geschehen zu erhalten. Gutachten enthalten die Beurteilung von Sachverhalten im Sinne einer Fragestellung oder einer klar definierten Zielsetzung.

Geprüft - Berufen und Verband anerkannt
scannen0003Dipl. Ing. Erich Siara: Sachverständiger für Kraft- und Arbeitsmaschinen        desag-urkunde-bild

geprüft und anerkannt durch die DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH und BSG e.V. - Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V.

Über eine 40-jährige Berufserfahrung gepaart mit der ständigen Weiterbildung und Qualifizierung in vielen spezifischen Fachbereichen der Technik bilden die Grundlage für die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen.

In der Ausübung meiner Tätigkeit als Sachverständiger biete ich Ihnen die Möglichkeit auf diese Kompetenzen  zu zugreifen. In einem persönlichem Gespräch beantworte ich Ihnen gerne Ihre Anfrage. Nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

 

Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unter Maßgabe der Sachverständigenordnung seiner Bestellkörperschaft sowie §§ 407- 407a Zivilprozessordnung. Darin wird er zur persönlichen Gutachtenerstattung bei gewissenhafter Gutachtertätigkeit und unparteiischer Aufgabenerfüllung verpflichtet. Er muss unabhängig und weisungsfrei arbeiten und unterliegt der Schweigepflicht sowie der Pflicht einer ständigen Fortbildung. Er haftet für die Richtigkeit seiner Gutachten.

 

Registriert in der Sachverständigenrolle der DESAG
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Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH

Registriert in der Sachverständigenrolle des BSG e.V.
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Berufsachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V.